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AGB`s

1. Allgemeines / Geltung

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBS-Institut für Bauschadstoff-Diagnostik AG gelangen für sämtliche Vertrags- und Geschäftsverhältnisse der IBS zur Anwendung, sofern und soweit die Parteien nicht schriftlich ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben. Die AGB gelten auf unbestimmte Zeit.

 

2. Angebote/Offerten von IBS-Institut für Bauschadstoff-Diagnostik AG

Angebote, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, sind verbindlich. Die Gültigkeitsdauer eines Angebots beträgt 90 Tage. Ein Angebot/Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, E-Mail oder im persönlichen Gespräch mitteilt.

 

3. Termine

IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen an den festgelegten Terminen bzw. innerhalb der vereinbarten Zeitfenster auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG die notwendigen Zugänge der Liegenschaft rechtzeitig zu gewähren, damit die Dienstleistung erbracht werden kann.

 

4. Vertragsabnahme / Mängelrüge

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Dienstleistung umgehend nach deren Erbringung zu prüfen und allfällige Mängel IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG schriftlich mit genügend detaillierter Beschreibung per Einschreiben anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine entsprechende Anzeige innert fünf Arbeitstagen nach Erbringung der Dienstleistung, gilt die Dienstleistung als korrekt und mängelfrei ausgeführt und der Kunde ist zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden im Angebot festgelegt und verstehen sich rein netto; die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der in der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu den dort wiedergegebenen Zahlungskonditionen zu bezahlen. Auch bei Geltendmachung von Mängeln oder sonstigen Reklamationen hat der Kunde kein Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit irgendwelchen Gegenforderungen zu verrechnen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und unter Einhaltung der sonstigen Zahlungsbedingungen, hat der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von 5% gemäss Art. 104 Abs. 1 OR zu entrichten, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sind Zahlungen auch nach Ablauf einer Nachfrist von 20 Tagen noch nicht erbracht, kann

IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG ohne vorgängige Mahnung gemäss Schweizer Betreibungsrecht die Betreibung einleiten.

 

6. Vertreter des Kunden

Lässt sich der Kunde gegenüber IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG durch Angestellte, Beauftragte oder Dritte vertreten, verpflichtet er sich, sämtliche Handlungen des Vertreters als für sich verbindlich anzuerkennen. Der Vertreter hat auf Wunsch von

IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG persönlich zu garantieren, dass er vom Kunden gehörig bevollmächtigt ist, diesen rechtswirksam zu vertreten.

 

7. Sonderklausel im Zusammenhang mit Asbest

a. Unzugängliche Materialien während der Probeentnahme und die als Asbest nicht standardmässig im Bericht identifiziert werden können, erfordert es eine weitere Untersuchung, wobei dies in der Verantwortung des Auftraggebers liegt. Entdeckung von Asbest in verschiedenen Materialien, dürfen nicht unter dem Eigentumsvorbehalt seitens des Auftraggebers, von IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG verwendet werden.

b. Die Begehung zu schwer zugänglichen Orten, wie z.B. Liftschacht, Kamine usw. müssen vom Auftraggeber gesichert sein. Sollte die Sicherung der Begehung nicht gewährleistet sein, werden erlittene Verletzungen durch IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG gemäss der Rechtsform in Rechnung gestellt.

 

8. Haftung seitens Auftraggeber

Die Verantwortung von IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG, beschränkt sich ausschliesslich auf die im Rapport geleistete Dienstleistung und den Laboranalysen. IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG übernimmt keine Haftung so auch keinen Schadenersatz bei finanziellen Verlusten. Für weitere Expertisen, die nicht offeriert wurden, welche massive Kosten verursachen, übernimmt der Auftraggeber jegliche Verantwortung.

 

9. Schlussbestimmungen

Das Rechtsverhältnis zwischen der IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG und dem Kunden untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von IBS-Institut für Bauschadstoff-Diagnostik Luzern, wobei IBS-Institut für Bauschadstoff Diagnostik AG berechtigt ist, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz rechtlich zu belangen.

 

IBS-Institut für Bauschadstoff-Diagnostik AG

November 2022

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